Mitteldammfest mit Schwimmdemo Samstag 24. August, 14 – 18 Uhr
Mitteldamm retten:
JETZT die neue Petition unterzeichnen
Programm:
Start: 14 Uhr (Musik, Festbeiz, etc.)
15 Uhr: Protest-Schwimmen
16 Uhr: Wie schafft Aarau die Energiewende? Diskussion mit Fachleuten
17 Uhr: Vorstellen der neuen Petition an den Stadtrat
18 Uhr: Ende
Das ultimative Geschenk:
Einen Meter Mitteldamm retten…
Schenken macht Freude:
schenken Sie Ihren Lieben auch eine Patenschaft für 1m Mitteldamm – oder mehr
Spenden Sie 100.- oder mehr und Ihre Beschenkten erhalten eine persönliche Urkunde, dass er/sie das Projekt mit einer grosszügigen Spende unterstützt und so zur Rettung des Mitteldamms beiträgt.
Die ganze Kraftwerksanlage Aarau ist ein 1A Objekt des NHG/ISOS-Inventar. Sie ist ein Industriedenkmal von nationaler Bedeutung und darum geschützt.
Damit steht auch der Mitteldamm unter Schutz.
Zwei Kantone ignorieren nationales Recht, obwohl gerade sie für die Einhaltung des Bundes-rechtes Sorgen müssten. Dagegen haben Anwohner – aktiv unterstützt durch den Verein – Beschwerde eingereicht.
Nicht die Einsprachen verzögern die Realisierung der Kraftwerkserneuerung, sondern das rechtswidrige Vorgehen der ENIWA und der Behörden.
Am 23. Oktober ist die Replik zum Beschwerdeverfahren vor dem Solothurner Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Beschwerde stützt sich u.a. darauf, dass die Behörden der Kantone Aargau und Solothurn bei der Konzession für das geplante Kraftwerk in Aarau nationales Recht ignoriert haben. Die identische Beschwerde im Kanton Aargau bewirkt bereits einen Baustopp. Eine Zusammenfassung der Argumente finden sie hier (Link zum Dokument Presseerklärung)
Der Vereinsvorstand «Rettet den Mitteldamm» hat seit Frühling 2023 zusammen mit seiner Rechtsanwältin Rechtsschriften im Umfang von über 100 Seiten verfasst, um den Abriss des Mitteldammes zu verhindern. Der entsprechende Aufwand hat dazu geführt, dass die Information der Mitglieder und Sympathisanten in dieser Zeit zu kurz gekommen ist, was nun nachgeholt wird.
Geschütztes 1A-Objekt im ISOS Inventar Schützenswerter Ortsbilder Schweiz.
Die heutige Kraftwerksanlage der städtischen Aktiengesellschaft Eniwa in Aarau samt den beiden Oberwasserkanälen sind ein 1A Objekt im eidgenössischen Inventar der schützenswerten Ortsbilder. Das ist nicht irgendein Objekt, sondern es ist ein Objekt der höchsten Schutzstufe. Die Eniwa als Bauherrin und die beiden Kantonsbehörden im Aargau und im Kanton Solothurn haben diese Tatsache beim Konzessionsgesuch und der Konzessionsbewilligung 2013 schlicht und einfach ignoriert. Ob das absichtlich oder fahrlässig geschehen ist, kann dahingestellt bleiben. Der Umstand, dass kantonalen Instanzen das nationale Recht gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) schlichtweg nicht beachtet haben, muss unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu denken geben. Der freihändige Umgang mit den Rechtsgrundlagen bei einem Projekt der öffentlichen Hand mit Kosten von 140 Mio. Franken fällt nun aber auf die Verantwortlichen zurück. Ein 1A-Objekt darf nämlich nach dem NHG nicht abgerissen werden, wenn es dazu Alternativen gibt, oder wenn das Projekt ohne Bundessubventionen nicht wirtschaftlich ist, was beides zutrifft. Es gibt Alternativen um die gleiche Menge Strom (4 GWh/Jahr) zu erzeugen und das Projekt «Abriss des Mitteldamms zwecks Mehrproduktion» ist ohne Bundessubventionen nicht wirtschaftlich, denn es führt zu Mehrkosten von 20 Mio. Es wäre auch merkwürdig, wenn dank Bundessubventionen ein vom Bund geschütztes Objekt abgerissen würde, obwohl es dazu Alternativen gäbe und dieser Abriss nur darum wirtschaftlich sinnvoll wird, weil der Bund massive Subventionen (> 15 Mio) bezahlt. Das Fazit kann deshalb nur lauten, dass die bisherige Konzessionsbewilligung 2013 nichtig ist, weil sie nationales Recht missachten und damit rechtswidrig erteilt wurde und die neu beantragte Konzession nicht erteilt werden kann, weil sie mehrfach und gravierend gegen das NHG und das USG (Umweltschutzgesetz) verstösst.
Optimum statt Maximum
Der Verein «Rettet den Mitteldamm» befürwortet grundsätzlich den Leistungsausbau des Kraftwerkes in Aarau im Sinn einer nachhaltigen Energieproduktion. Dieser Ausbau ist aber auch möglich, wenn der Mitteldamm erhalten bleibt. Es geht um die Frage, ob neu 127 oder 131 GWh/Jahr an Elektrizität produziert werden können. Es geht also um den Bruchteil von 3 Prozent der gesamten Energieproduktion, für die im Vergleich zur übrigen Produktionssteigerung mindestens die vierfachen Kosten (pro produzierte GWh) anfallen. Der Verlust des natürlichen Mitteldammes als Lebensraum von Fischen, Vögeln und Biber sowie des beliebten Erholungsraums und eine der schönsten Flussschwimmstrecken entlang der Aare ist für diesen bescheidenen Anteil aber nicht zu verantworten. Die gleiche Mehrproduktion im Kraftwerk selber liesse sich durch andere vom Verein vorgeschlagene Massnahmen sicher erreichen.
Damit könnten die von der ENIWA angestrebten zusätzlichen Bundessubventionen sicher erreicht werden.
Das Optimum für alle, nicht das Maximum nur für die ENIWA
Aber statt die Zitrone für eine maximale Energieproduktion maximal auszupressen, sollten alle Beteiligten das Optimum anstreben. Der Verein wäre bereit dazu Hand zu bieten, was aber ein Entgegenkommen der Bauherrschaft und der Stadt Aarau als Mehrheitsaktionärin voraussetzt. Berechnungen zeigen, dass auch ohne die Zerstörung des Mitteldamms und die Realisierung von Alternativen, die gewünschte Strommehrproduktion erreicht werden kann, damit die zusätzlichen Bundessubventionen fliessen werden (mittlerweile wären es ca. 40 Mio). Die damit eingesparten 20 Mio könnten dann zusätzlich in alpine PV-Anlagen investiert werden und so gar 4x mehr Strom (16 GWh) erzeugt werden – über 50% davon im Winter. Reale Projekte sind in der Realisierung und ab 2028 voll in der Produktion.
Verein braucht Ihre Unterstützung.
Die Aargauer Justiz hat eine Sistierung der Beschwerde im Aargau bis zum Solothurner Entscheid abgelehnt, weshalb der Verein im Aargau ein praktisch identisches Verfahren mit ebensolchen Kosten führen muss. Ausserdem läuft ein Verfahren gegen das vorgezogene Projekt Unterwerk, das als Teil der ganzen Anlage beurteilt werden müsste. Die Vorstandsmitglieder sind durch die drei parallelen Verfahren in den letzten Monaten maximal gefordert gewesen. Nach dem nun erfolgten Abschluss des Schriftenwechsels werden die Mitglieder eingeladen, sich anlässlich der Generalversammlung vom 30. November persönlich über den Stand der Dinge zu informieren. Dabei geht es auch darum, über die laufenden und die zu erwartenden Kosten darzulegen und zu Spenden aufzurufen. Bei dieser Gelegenheit bedankt sich der Vorstand bei allen Unterstützenden, dass sie bei Aufrufen jeweils rasch dazu beitragen, das Ziel zu erreichen: Rettet den Mitteldamm!
Das Kurz-Video mit Dominik und Elia zeigt in einzigartiger Weise die ganze Thematik.
Alle weiteren Details im Menu
Verein Rettet den Mitteldamm 5000 Aarau
CH47 0900 0000 1529 5830 9
Konto 15-295830-9
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